Lärmexposition und GehörschutzVon dBcheck / Veröffentlicht 12. Juli 2026

Lärmexpositionsgrenzen in Deutschland und der EU

Was 80 und 85 dB(A) in Deutschland bedeuten, wie sie sich vom EU-Expositionsgrenzwert unterscheiden und welche Schutzmaßnahmen daraus folgen.

80 dB(A), 85 dB(A) und 87 dB(A) tauchen in europäischen Texten zum Lärm am Arbeitsplatz immer wieder auf. In Deutschland sind 80 dB(A) der untere und 85 dB(A) der obere Auslösewert für den Tages-Lärmexpositionspegel. Für kurze C-bewertete Spitzen gelten 135 und 137 dB(C). LärmVibrationsArbSchV

Die 87 dB(A) stammen aus dem Expositionsgrenzwert der EU-Richtlinie 2003/10/EG. Deutschland setzt den maximal zulässigen Pegel unter Einbeziehung der Gehörschutzwirkung strenger um. EU-Wert, deutsche Auslösewerte und tatsächlicher Pegel am Ohr dürfen deshalb nicht als dieselbe Grenze behandelt werden. EU-Richtlinie

Welcher Dezibelwert ist sicher?

Die Werte im Überblick

BezugsgrößeDeutschlandBedeutung
Unterer Auslösewert80 dB(A) als Tages-LärmexpositionspegelSchutzmaßnahmen, Information, Unterweisung und Bereitstellung geeigneten Gehörschutzes werden relevant
Oberer Auslösewert85 dB(A) als Tages-LärmexpositionspegelZusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen, Kennzeichnung von Lärmbereichen und verbindliche Nutzung des Gehörschutzes
Unterer Spitzenwert135 dB(C)Unterer Auslösewert für den C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel
Oberer Spitzenwert137 dB(C)Oberer Auslösewert für den C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel
Maximal zulässige Exposition am Ohr85 dB(A) und 137 dB(C)Darf unter Einbeziehung der Dämmwirkung des Gehörschutzes nicht überschritten werden

Die Werte beziehen sich auf verschiedene Messgrößen. 80 oder 85 dB(A) beschreiben hier nicht einen einzelnen Blick auf das Display, sondern den Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h. Dieser fasst alle relevanten Schallereignisse einer Arbeitsschicht zusammen und rechnet sie auf acht Stunden um. LärmVibrationsArbSchV

Was der Tages-Lärmexpositionspegel erfasst

Ein Arbeitsplatz bleibt selten über die gesamte Schicht gleich laut. Eine Person kann zwei Stunden an einer Maschine arbeiten, anschließend Material transportieren und den Rest des Tages in einem ruhigeren Bereich verbringen. Der Tages-Lärmexpositionspegel verbindet diese Abschnitte zu einem energieäquivalenten Acht-Stunden-Wert.

Die BAuA beschreibt dafür die Beziehung:

[ L_{EX,8h}=L_{Aeq,T}+10\log_{10}\left(\frac{T}{8,h}\right) ]

LAeq,T ist der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel während der tatsächlichen Einwirkungsdauer T. Wird nur vier Stunden lang ein gleichmäßiger Pegel von 85 dB(A) gemessen, liegt der auf acht Stunden bezogene Expositionspegel rechnerisch 3 dB niedriger. Vier Stunden bei 88 dB(A) ergeben dagegen denselben Energiebezug wie acht Stunden bei 85 dB(A). BAuA

Das ist kein persönlicher Countdown. Der Wert dient der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz und setzt eine repräsentative Messung voraus.

Was ab 80 dB(A) gilt

Der untere Auslösewert liegt bei LEX,8h = 80 dB(A). Für kurze Spitzen gilt LpC,peak = 135 dB(C). Für die Auslösewerte wird die Dämmwirkung eines persönlichen Gehörschutzes nicht abgezogen. LärmVibrationsArbSchV

Werden die unteren Werte trotz vorrangiger Lärmminderung nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber geeigneten persönlichen Gehörschutz bereitstellen. Beschäftigte müssen außerdem über die Gefährdung und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich zusätzlich nach der ArbMedVV. Bei Überschreitung der unteren Auslösewerte ist Angebotsvorsorge vorgesehen. ArbMedVV

80 dB(A) ist daher keine bundesweite Freigabe für beliebig lange private Beschallung. Es handelt sich um einen arbeitsrechtlichen Auslösewert mit einer festgelegten Messgröße und einem Acht-Stunden-Bezug.

Was ab 85 dB(A) hinzukommt

Erreicht oder überschreitet der Tages-Lärmexpositionspegel 85 dB(A), greift der obere Auslösewert. Dasselbe gilt bei einem C-bewerteten Spitzenpegel von 137 dB(C). Dann muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der persönliche Gehörschutz bestimmungsgemäß verwendet wird. LärmVibrationsArbSchV

Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte überschritten werden kann, sind als Lärmbereiche zu kennzeichnen und soweit technisch möglich abzugrenzen. Bei Überschreitung ist außerdem ein Programm auszuarbeiten und durchzuführen, das die Exposition mit technischen und organisatorischen Maßnahmen verringert.

Die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen ist ausdrücklich geregelt. Lärm soll zuerst an der Quelle verhindert oder reduziert werden. Technische Lösungen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen, und beide stehen vor dem alleinigen Einsatz von Gehörschutz. Eine laute Maschine wird also nicht dadurch zu einer guten Lösung, dass lediglich Ohrstöpsel verteilt werden.

Warum der EU-Wert von 87 dB(A) anders zu lesen ist

Die EU-Richtlinie 2003/10/EG nennt 80 und 85 dB(A) als Auslösewerte. Ihr Expositionsgrenzwert liegt bei 87 dB(A), wobei die Dämmwirkung des Gehörschutzes berücksichtigt wird. Für den Spitzenschalldruck nennt die Richtlinie 140 dB(C) als Grenzwert. EU-Richtlinie

Deutschland hat diese Vorgabe mit der LärmVibrationsArbSchV umgesetzt. Für den am Ohr wirksamen Lärm verlangt § 8 Absatz 2, dass unter Einbeziehung der Schutzwirkung 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) nicht überschritten werden. Die deutsche Vorschrift ist an dieser Stelle strenger als der Mindeststandard der Richtlinie.

In einem deutschen Artikel sollte deshalb nicht pauschal behauptet werden, am Arbeitsplatz seien 87 dB(A) zulässig. Entscheidend ist die hier geltende nationale Regelung.

Auslösewert und Grenzwert sind nicht dasselbe

Ein Auslösewert markiert den Punkt, an dem bestimmte Maßnahmen vorgeschrieben sind. Er ist keine medizinische Linie, unterhalb derer jede Wirkung ausgeschlossen wäre. Auch Lärm unter 80 dB(A) kann Kommunikation stören, Stress auslösen oder die Konzentration beeinträchtigen. Für solche nicht gehörbezogenen Wirkungen reicht der Tages-Lärmexpositionspegel allein nicht immer aus. BAuA

Der maximal zulässige Expositionswert bezieht sich dagegen auf den Lärm, der unter Berücksichtigung des getragenen Gehörschutzes tatsächlich auf das Ohr einwirkt. Die Schutzwirkung darf dabei nicht einfach als Herstellerangabe vom gemessenen Pegel abgezogen werden. Auswahl, Passform, Frequenzverteilung und reale Benutzung beeinflussen die wirksame Dämmung.

Spitzenpegel brauchen eine eigene Bewertung

Ein Tagesmittel kann kurze Knalle verdecken. Deshalb nennt die Verordnung zusätzlich LpC,peak. Dieser C-bewertete Spitzenwert beschreibt den höchsten momentanen Schalldruckpegel und ist von einem A-bewerteten Mittelwert zu trennen.

Ein Bolzensetzgerät, ein harter Metallaufprall oder ein anderer impulsartiger Vorgang kann den oberen Spitzenwert erreichen, obwohl der durchschnittliche Pegel über die Schicht deutlich niedriger bleibt. Schon ein einzelnes Ereignis kann deshalb für die Einordnung des Arbeitsbereichs relevant sein. BAuA

Smartphone-Mikrofone sind für solche Spitzen ungeeignet. Sie können komprimieren, übersteuern oder den kurzen Impuls zeitlich glätten. Eine unauffällige App-Anzeige beweist nicht, dass der C-bewertete Spitzenwert eingehalten wurde.

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Wie eine betriebliche Messung durchgeführt werden muss

Die LärmVibrationsArbSchV verlangt geeignete Messverfahren und Geräte. Sie müssen zur Schallart, Einwirkungsdauer und Umgebung passen und eine Entscheidung darüber erlauben, ob die Auslösewerte eingehalten werden. Mit Messungen dürfen nur fachkundige Personen beauftragt werden, die über die notwendigen Einrichtungen verfügen. LärmVibrationsArbSchV

Eine kurze Messung neben einer Maschine genügt daher nicht automatisch. Entscheidend ist die persönliche Exposition, häufig in Ohrnähe und über repräsentative Tätigkeitsabschnitte. Bei wechselnden Arbeitsorten können mehrere Teilpegel energetisch zusammengeführt oder geeignete Dosimeter eingesetzt werden.

Eine Smartphone-App kann als Vorprüfung helfen. Sie kann zeigen, dass ein Bereich wahrscheinlich laut ist, Schichten miteinander vergleichen oder auffällige Zeiten sichtbar machen. Für die rechtsverbindliche Gefährdungsbeurteilung ersetzt sie kein geeignetes Messsystem.

Arbeitsschutz und Freizeit folgen verschiedenen Modellen

Die deutschen Auslösewerte wurden für Beschäftigte und betriebliche Pflichten festgelegt. Die WHO verwendet für Freizeit und persönliches Musikhören ein Wochenmodell. Für Erwachsene nennt sie 80 dB für 40 Stunden pro Woche und 85 dB für 12 Stunden 30 Minuten pro Woche. WHO

Beide Systeme verbinden Pegel und Zeit, beantworten aber andere Fragen. Ein Wochenwert der WHO ist weder ein deutscher Arbeitsplatzgrenzwert noch eine Erlaubnis für jede Person. Umgekehrt sollte der obere Auslösewert von 85 dB(A) nicht als allgemeine Freizeitregel übernommen werden.

Messwerte mit dem passenden Bezug dokumentieren

Eine verständliche Dokumentation nennt mindestens:

  • Messgröße, etwa LAeq,T, LEX,8h oder LpC,peak
  • Frequenzbewertung A oder C
  • Messdauer und Tätigkeit
  • Position des Mikrofons
  • verwendetes Gerät und Kalibrierung
  • Unsicherheit der Messung
  • angewendete Rechtsgrundlage oder Empfehlung

Fehlen diese Angaben, können zwei scheinbar widersprüchliche Werte beide korrekt sein. Ein momentaner A-bewerteter Pegel von 85 dB(A) ist etwas anderes als ein Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A). Ein Spitzenwert von 137 dB(C) beantwortet wiederum eine andere Frage.

Lärm mit dBcheck zunächst einordnen

Mit dBcheck lassen sich A-bewertete Pegel und zeitliche Verläufe als Orientierung erfassen. Nutzen Sie längere, repräsentative Messungen und halten Sie Abstand, Position und Betriebszustand konstant. Bei hohen Pegeln, kurzen Impulsen oder rechtlich relevanten Entscheidungen ist eine fachkundige Messung mit geeignetem Gerät erforderlich.

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Quellen

  1. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv/
  2. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Handbuch Gefährdungsbeurteilung: Lärm. https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Gefaehrdungsbeurteilung/Handbuch-Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Physikalische-Einwirkungen/Laerm/Laerm_dossier
  3. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, TRLV Lärm. https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRLV/TRLV.html
  4. Europäische Union, Richtlinie 2003/10/EG. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0010
  5. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/
  6. World Health Organization, Deafness and hearing loss: Safe listening. https://www.who.int/news-room/questions-and-answers/item/deafness-and-hearing-loss-safe-listening
  7. Umweltbundesamt, Gehörschäden. https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen/gehoerschaeden